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Glossar

Abkündigung

In der Softwareentwicklung bezeichnet die Abkündigung („deprecation“) den Zustand, in dem eine vorhandene Funktion eines Produkts angesichts eines neuen Standards oder einer neuen Nutzung als überholt gilt, in neueren Produktversionen aber weiterhin gepflegt wird, während sie für Neukunden nicht mehr zugänglich ist (aus Kompatibilitätsgründen und um Bestandskunden Zeit zu geben, sich auf den Wegfall vorzubereiten); sie wird daher künftig entfallen.

Die Abkündigung einer Systancia-Funktion bedeutet, dass die betreffende Funktion

  • in Produktversionen, die nach dem für On-Client-Infrastructure-Produkte mitgeteilten End-of-Life-Datum in GA verfügbar sind, nicht mehr enthalten sein wird;
  • zum End-of-Life-Datum der Funktion von den SaaS-Produktionsplattformen von Systancia entfernt wird.

Wenn Systancia die Abkündigung einer Funktion beschließt, wird den Kunden eine Informationsmitteilung zugestellt, die das offizielle Datum der Außerbetriebnahme dieser Funktion sowie etwaige verfügbare Alternativen nennt.

Begriff der Liefergegenstände

Systancia unterscheidet drei Arten von Liefergegenständen im Zusammenhang mit seinen Softwareprodukten:

Das Produkt

  • Steht auf dem Systancia Marketplace zum Download bereit.
  • Wird gemäß den Allgemeinen Nutzungsbedingungen (AGB) von Systancia gepflegt und unterstützt.
  • Aufwärtskompatibilität aller programmatischen Schnittstellen (API, CLI, Webdienst, sonstige), die „für den Kunden sichtbar“ und „dokumentiert“ sind. Ein Dokument zu dieser Aufwärtskompatibilität steht auf dem Systancia Marketplace bereit.

Der „Dienstleistungsgegenstand“

  • Wird einem Kunden im Rahmen eines Projekts von den Professional-Services-Teams von Systancia oder von dessen Integrationspartnern geliefert.
  • Kann von Systancia oder dessen Partnern im Rahmen einer zusätzlichen Dienstleistung gepflegt und/oder unterstützt werden (Anwendungsbetreuung durch Dritte, TMA).
  • Der Kunde wird mit der Lieferung Eigentümer des Liefergegenstands und ist für dessen Pflege und Support verantwortlich, sofern er keinen zusätzlichen Support- oder TMA-Vertrag abgeschlossen hat.
  • Bei der Lieferung des Dienstleistungsgegenstands an den Kunden muss ein Wissenstransfer stattfinden.

Das „Zubehör“ / der „Accelerator“

  • Hierbei handelt es sich um einen nicht versionierten Produktliefergegenstand (Einzelversion), mit dem der Kunde sein Einführungsprojekt beschleunigen oder eine bereits von anderen Kunden genutzte „produktnahe“ Komponente wiederverwenden kann.
  • Kompatibilität mit einer oder mehreren Produktversionen: Die Kompatibilität ist in der Dokumentation des „Accelerators“ angegeben.
  • Wird nicht mit dem Produkt ausgeliefert. Bereitzustellen in einer Umgebung mit einer kompatiblen Version des betreffenden Produkts.
  • Jede Version ist einmalig und gilt als neues Zubehör. Jede Aktualisierung erfordert eine neue Version und ist beim Herausgeber des „Accelerators“ anzufordern.